Seit 1992 betreibt ALLIANCE FOR NATURE die Initiative "Semmeringbahn statt Tunnelwahn" mit dem Ziel, die Natur- und Kulturlandschaft des Semmerings sowie das Landschaftsschutzgebiet "Rax-Schneeberg" vor großtechnischen Eingriffen, insbesondere vor Tunnelbauten, zu bewahren. Die Initiative wurde mit dem "Landschaftsschutzpreis" des Umweltministeriums ausgezeichnet.
Der Semmering ist eine hydrogeologisch äußerst sensible Gebirgs- und Passlandschaft, in der es reiche Wasservorkommen gibt. Schon Carl Ritter von Ghega, unter dessen Leitung die Semmeringbahn 1848-1854 erbaut wurde, stellte Mitte des 19.Jh fest, dass der Semmering "mit seinem von vielem Wasser geschwängerten Boden" keinesfalls für den Tunnelbau günstig sei. Nicht zuletzt deshalb sprach sich ALLIANCE FOR NATURE in den 1990er Jahren sowohl gegen den Bau des Eisenbahntunnels als auch gegen den Bau des Schnellstraßentunnels aus. Der Semmering-Basistunnel (SBT) konnte verhindert werden; ihm wurde die naturschutzrechtliche Genehmigung verwehrt. Nur auf steirischer Seite wurde der Sondierstollen vorangetrieben, bis ihn ein massiver Wassereinbruch im Oktober 1996 überflutete. Auf Anfrage der ALLIANCE FOR NATURE gab das Verkehrsministerium bekannt, dass täglich 10 bis 12 Millionen Liter Wasser aus dem Sondierstollen gepumpt werden. Seit dem Wassereinbruch bis zum Mai 2003 wurden demnach mehr als 30 Milliarden Liter Wasser abdrainagiert. Auch der Semmering-Schnellstraßen-Tunnel (SST) verursacht, wie von ALLIANCE FOR NATURE bereits in den 1990er Jahren befürchtet, Beeinträchtigungen des natürlichen Wasserhaushaltes am Semmering. So teilte das Verkehrsministerium im Dezember 2007 mit, dass rund 2,5 Millionen bis 11,2 Millionen Liter pro Tag (abhängig von den hydrogeologischen Rahmenbedingungen und jahreszeitlichen Schwankungen) aus den Drainagen fließen. Quellen fielen dadurch bereits trocken.
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zitiert aus dem Buch „Weltkulturerbe Semmeringbahn“ (2. Auflage; Hg.: Alliance For Nature; zu bestellen unter http://alliancefornature.at/pdf/bestellkupon_buch_semmeringbahn2.pdf)
(Pressemitteilung der ALLIANCE FOR NATURE vom 4.02.2016)
Wie aus Bevölkerungskreisen am Semmering mitgeteilt wird, werden nach wie vor Bauarbeiten zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) vorgenommen, obwohl der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) per Erkenntnis vom 15. November 2015 die NÖ Naturschutzrechtliche Bewilligung zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben hat. Die ÖBB stützen sich bzgl. der SBTn-Bauarbeiten auf das sogenannte „Fortbetriebsrecht“ (§ 42a UVP-G), das aber auf das SBTn-Vorhaben nicht anwendbar ist. Denn wie das Umweltministerium (BMLFUW) in seinem Rundschreiben vergangenen Jahres ausdrücklich zum Ausdruck gebracht hat, bezieht sich die Regelung gemäß § 42a UVP-G (Fortbetriebsrecht) „nur auf den Betrieb, nicht aber auf die Errichtung des Vorhabens.“
Im Zusammenhang mit den illegalen Bauarbeiten zum SBTn-Projekt erging Mitte Dezember vergangenen Jahres eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft von Neunkirchen (Bezirkshauptmann/Leiterin: Frau Mag. Alexandra Grabner-Fritz, Sachbearbeiterin: Dr. Felizitas Auer). Da diese jedoch die Einstellung der illegalen Arbeiten bislang nicht veranlasst hat, wurde einerseits ein Offener Brief an NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll gerichtet und andererseits die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingeschaltet.
„Das BVwG weigerte sich, die Argumente der Alliance inhaltlich zu prüfen und stützte sich primär auf die Hochleistungsstrecken-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 1989. Damit sei das öffentliche Interesse an dem Tunnelprojekt ausreichend belegt. Das BVwG war der Meinung, damit die bestehende Judikatur des VwGH anzuwenden und schloss die Möglichkeit einer ordentlichen Revision aus“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Manak und hält weiters fest: „Der VwGH hat zwar noch nicht endgültig über die Zulässigkeit der Revision entschieden, er wird aber jetzt zumindest – anders als das BVwG – die Argumente der Alliance inhaltlich prüfen. Es besteht somit immer noch die Möglichkeit, dass das Projekt – trotz des von den ÖBB groß gefeierten Baubeginns – gestoppt wird. Die Steuerzahler und nicht zuletzt der Finanzminister, der bereits erkennbar auf Distanz zu den Milliardenprojekten der ÖBB gegangen ist, würden es dem VwGH danken, dies umso mehr, als sich die von der damaligen Ministerin Doris Bures oft beschworene EU-Förderung für das Projekt inzwischen in Luft aufgelöst hat.“
(Pressemitteilung der ALLIANCE FOR NATURE vom 2.03.2015)
Im Rahmen ihrer Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), die bis Ende Februar einzubringen waren, kritisiert die Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“ (AFN) erneut die mangelhafte Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn); nach dessen Planungsunterlagen soll der Tunnel Teile des Natura-2000- bzw. des Europaschutzgebietes „Hohe Wand – Schneeberg – Rax“ unterfahren, welches jedoch schon durch die S6-Semmering-Schnellstraße tangiert wird:
„So wurde kein einziges außerhalb des Natura-2000-Gebietes bzw. Europaschutzgebietes liegendes Projekt (nicht einmal die Tunnels der S6-Semmering-Querung) aufgezählt, geschweige denn im Zusammenhang mit dem SBTn-Projekt auf kumulative Wirkung geprüft“, heißt es in der AFN-Stellungnahme.
Allein die Feststellung im naturschutzbehördlichen Bewilligungsbescheid des Amtes der NÖ Landesregierung vom März 2012, „die Naturschutzbehörde erachte das ihr vorliegende naturschutzfachliche Gutachten für fundiert, nachvollziehbar und schlüssig; es sei daher festzuhalten, dass das in Rede stehende Projekt weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes führen können“, reiche nicht für einen Nachweis aus, dass die Auswirkungen des SBTn-Vorhabens im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes führen.
Schon durch die S6-Semmering-Schnellstraße werden täglich ca. 2,5 bis 11,2 Millionen Liter Wasser (je nach hydrogeologischen Rahmenbedingungen und jahreszeitlichen Schwankungen) abdrainagiert, wodurch es zu einer Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushaltes der Semmering-Region kommt.
„Umso mehr hätte gerade in einem derart sensiblen Gebiet wie der
Semmering-Region die kumulative Wirkung des Projektes
‚Semmering-Basistunnel neu‘ in Verbindung mit anderen (bereits bestehenden
oder geplanten) Projekten geprüft werden müssen“, konstatiert
Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck in der AFN-Beschwerde ans
BVwG.
Bei den vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beanstandeten Punkten, die zur Aufhebung des UVP-Genehmigungsbescheides für den umstrittenen „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) führten, handelt es sich im Prinzip um Formalfehler, die vom Verkehrsministerium (BMVIT) relativ leicht zu beheben sind. Aber diese Formalfehler können in weiterer Folge doch das gesamte Projekt kippen. Denn schließlich gab es im bisherigen UVP-Verfahren nur zwei Instanzen: das BMVIT und den VwGH (der nur formal zu prüfen hatte). Aufgrund der neuen Gesetzeslage ist nun eine weitere Instanz im Spiel: das Bundesverwaltungsgericht. Dadurch verlängert sich der Instanzenweg und möglicherweise auch das Verfahren.
Die Landschaftsschutzorganisation „ALLIANCE FOR NATURE“ beabsichtigt jedenfalls, den gesamten Instanzenweg zu beschreiten. Dementsprechend wird von Juristen bezweifelt, dass der eigentliche Baubeginn noch heuer stattfindet. Außerdem besteht jetzt nicht mehr das sogenannte „Neuerungsverbot“, weshalb nun auch all jene Argumente gegen das umstrittene Projekt zusätzlich ins Treffen geführt werden können, die sich erst nach dem UVP-Verfahren herauskristallisiert haben – z.B. die Uranvererzung im Bereich der Tunneltrasse.
„Der Zug für den Semmering-Basistunnel
ist längst abgefahren – spätestens mit dem EU-Beitritt unserer
Nachbarländer Ungarn und Slowenien.“
Schon in der Monarchie gab es Überlegungen, die Südliche Staatsbahn über
das Flachland Ungarns zu führen, nur waren die nationalistischen Aufstände
eine Gefahrenquelle, der man ausweichen wollte. Deshalb entschloss man
sich – nicht zuletzt auch auf Betreiben Erzherzog Johanns – die Südbahn
durch die Steiermark und die engen Alpentäler zu errichten.
Seit dem Beitritt Ungarns und Sloweniens zur Europäischen Union verlagert sich der schwere Güterschienenverkehr auch auf die weiter südlicher verlaufende Flachlandbahn, die von der Europäischen Kommission mittlerweile als TEN-Strecke (Korridor V) gefördert wird. War das in den 1980er und 1990er Jahren forcierte Projekt eines Semmering-Basistunnels vielleicht noch mit staatspolitischen Gründen zu argumentieren (Ungarn lag zum damaligen Zeitpunkt noch hinter dem „Eisernen Vorhang“), wurde es 2005 aus rein parteipolitischen Gründen beschlossen, so die Ansicht im Alliance-Generalsekretariat (Anm.: 2005 fand die Steiermärkische Landtagswahl statt).
Werden auch andere Bewilligungsbescheide
aufgehoben?
Nachdem viele Bewilligungsbescheide, u.a. jene der Länder Niederösterreich
und Steiermark, aber auch Enteignungsbescheide am UVP-Bescheid aufbauen,
müssten diese nun ebenfalls aufgehoben werden, ist man bei „ALLIANCE FOR
NATURE“ überzeugt. Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck:
„Inwieweit dem ‚Semmering-Basistunnel neu‘ noch weitere Rechtsgrundlagen
wegbrechen, wird sich schon demnächst zeigen.“
(13.2.2014)
Presseaussendung des
VWGH, 10.2.2014
und zwar mit folgender Begründung (Originalwortlaut):
The Committee inscribed this site on the World Heritage List on the basis of criteria (ii) and (iv):
Criterion (ii): The Semmering Railway represents an outstanding technological solution to a major physical problem in the construction of early railways.
Criterion (iv): With the construction of the Semmering Railway, areas of great natural beauty became more easily accessible and as a result these were developed for residential and recreational use, creating a new form of cultural landscape.
Several delegates supported this inscription as it reflected the inclusion on the World Heritage List of new categories of properties.„Nun zu behaupten, dass die umgebende Landschaft nie Teil des Welterbes war, kommt einer Kindesweglegung gleich und ist einer Kulturnation wie Österreich nicht würdig“, so der generelle Ton bei ALLIANCE FOR NATURE, der Initiatorin dieser weltweit vorbildhaften Eisenbahn-Welterbe-Kulturlandschaft.
Möchte tatsächlich Österreich nun die ehemals über 8800 Hektar große Welterbestätte „Semmeringbahn mit umgebender Kulturlandschaft“ zugunsten des umstrittenen Basistunnels auf „Die Semmeringbahn“ mit gerade einmal 156 Hektar verkleinern – schließlich sind beim Verwaltungsgerichtshof noch Beschwerden auch in diesem Zusammenhang anhängig, so müsste gemäß § 165 der UNESCO-Richtlinien seitens der Republik Österreich eine Neuanmeldung der „Semmeringbahn“ erfolgen. Denn im § 165 der UNESCO-Richtlinien heißt es wörtlich:„Wünscht ein Vertragsstaat die Grenzen eines bereits in die Liste des Erbes der Welt eingetragenen Gutes bedeutend zu ändern, so hat der Vertragsstaat diesen Vorschlag wie eine Neuanmeldung einzureichen. Diese Neuanmeldung ist bis zum 1. Februar vorzulegen und wird im eineinhalbjährigen Zyklus der Prüfung nach den unter Nummer 168 festgelegten Verfahren und dem dort festgelegten Zeitplan beurteilt. Diese Bestimmung gilt für Erweiterungen ebenso wie für Verkleinerungen.“
Gemäß Ministerratsbeschluss 2005 sollte der „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) von Gloggnitz bis in den Raum Mürzzuschlag-Langenwang verlaufen. Dementsprechend entwickelten die ÖBB die Bahnhofsstandorte Mürzzuschlag-Hönigsberg, Pichlwang und Langenwang. Mürzzuschlag wäre dadurch aber „weg vom Fenster“ und brachte demnach 2006 einen Gegenvorschlag ein – nämlich eine Variante mit dem bestehendem Bahnhofsstandort in der Stadtgemeinde. Dies bedingte jedoch eine gewaltige Schleife gegen Süden (außerhalb des ursprünglichen Planungsraumes), um die Steigung aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen Gloggnitz (442) und Mürzzuschlag (670) überhaupt bewerkstelligen zu können. Diese sogenannte „Pfaffensattel“-Trasse wurde 2008 sodann auch beschlossen und in weiterer Folge zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht.
Der Geologe Dr. Wolfgang Vetters weist nun in einer fachlichen Stellungnahme auf mehrere Mängel betreffend der geowissenschaftlichen Planung der sogenannten „Pfaffensattel“-Trasse hin, „die zu technischen sowie gesundheitsgefährdeten Problemen führen können“. Vor allem weist er auf die Uran-Vererzung der Basisschichten des sogenannten Semmering-Quarzitklomplexes hin. Vetters bemängelt, dass auf die Uran-Vererzung im Trassenbereich des geplanten „Semmering-Basistunnels neu“ in den Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG 1 und 2) im Rahmen der Genehmigungsverfahren zum SBTn-Projekt nicht eingegangen wurde.
Bemerkenswert hierbei ist auch, dass der zuständige UVP-Gutachter, MR Univ.-Prof. Dr. Leopold Weber (er ist Herausgeber des „Handbuches der Lagerstätten der Erze, Industrieminerale und Energierohstoffe Österreichs“, in dem das Uran-Vorkommen am Semmering beschrieben ist) im UVG zum SBTn das Uran-Vorkommen mit keiner Silbe erwähnt.
Für „Alliance For Nature“ stellt dieser Sachverhalt einen gravierenden Verfahrensfehler dar; sie hat deshalb auch den NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll darüber in Kenntnis gesetzt. Dieser hatte 2008 die konsequente und korrekte Abwicklung aller behördlicher Verfahren als Voraussetzung für seine Zustimmung zum SBTn-Projekt genannt. In ihrem Schreiben fragt die Umweltorganisation, ob er als zuständige Behörde eine nochmalige Durchführung der Genehmigungsverfahren veranlassen wird, um feststellen zu lassen und um sicherzugehen, dass es durch den Bau des „Semmering-Basistunnels neu“ nicht zu einer Kontaminierung niederösterreichischer Gewässer und in weiterer Folge des NÖ Landschaftsschutzgebietes „Rax-Schneeberg“, des Europaschutzgebietes „Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax“ und des UNESCO-Welterbes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ kommt.(Pressemitteilung der ALLIANCE FOR NATURE vom 10. und 20. März 2013)
Im Steiermärkischen Großverfahren zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn), das erst kurz vor dem politischen Spatenstich im April vergangenen Jahres eingeleitet wurde, haben Projektgegner Einwendungen eingebracht, „jedoch waren diese nicht gegen die beantragte Maßnahme der Errichtung eines Luftfahrthindernisses in Form einer 110-kv-Leitung gerichtet“, so das Verkehrsministerium (BMVIT) im soeben ergangenen Bescheid zum SBTn (GZ: BMVIT-58.447/0001-IV/L2/2013).
Da das UVP-Gesetz (UVP-G 2000) den Umweltsenat für UVP-Prüfungen bei Hochleistungsstrecken nicht als Berufungsbehörde vorsieht, erfolgte im Berufungsverfahren ein „Aufsplittern“, sodass das BMVIT als Berufungsbehörde „zum Zug“ kam. Dieses brummt den SBTn-Gegnern nun per Bescheid Gebühren auf, obwohl sie gar keine Einwendungen gegen das Luftfahrthindernis einbrachten.
„Dieses Beispiel zeigt neuerlich, dass das geltende UVP-Gesetz ungeeignet für Prüfungen derartiger Großprojekte ist“, diagnostiziert Christian Schuhböck, Generalsekretär der ALLIANCE FOR NATURE: „Denn die Tatsache, dass jetzt sogar die Verkehrsministerin, eine bekennende Tunnelbefürworterin, als Berufungsbehörde zum Zug kommt, spricht eindeutig gegen das UVP-G 2000.“
Um ihrem Unmut darüber Luft zu machen, stiegen erneut Mädels der ALLIANCE FOR NATURE (die Umweltorganisation hat mittlerweile eine Latte voller Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof gegen das SBTn-Projekt eingebracht) nackig auf die Barrikaden. Das Motiv „Welterbe Semmering – POsieren aus PrOtest“ mit dem „railjet“ am Unteren-Adlitzgraben-Viadukt der Semmeringbahn ziert auch schon eine Briefmarke der österreichischen Post und wurde mittlerweile ein begehrtes Sammlerobjekt bei Eisenbahn-Philatelisten (s. News).
Der PrOtest der ALLIANCE FOR NATURE dürfte Wirkung gezeigt haben: Denn kurz darauf hob das Verkehrsministerium seinen eigenen Bescheid vom 6. März 2013 mittels Bescheid vom 18. März 2013 (GZ: BMVIT-58.447/0002-IV/L2/2013) von Amts wegen wieder auf.
Im Auftrag einer Steiermärkischen Bürgerinitiative, die gegen den geplanten Bau des „Semmering-Basistunnels neu“ (SBTn) kämpft, hat DI Christian Schuhböck als Gerichtssachverständiger für Naturschutz, Landschaftsökologie und Landschaftspflege eine „Fachliche Stellungnahme“ verfasst, die der Europäischen Kommission in Brüssel und dem Verwaltungsgerichtshof in Wien zugeleitet wurde. Darin wird u.a. festgehalten, dass für den „Semmering-Basistunnel neu“ keine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, obwohl eine solche sowohl von der europäischen als auch von der österreichischen Gesetzgebung vorgeschrieben wird. Ebenso wurde keine ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung vorgenommen.
(Pressemitteilung der ALLIANCE FOR NATURE vom 6. Juni 2012)
Jetzt wird es im Fall „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) erst richtig interessant. Haben bislang (weisungsgebundene) Beamte die jeweiligen Genehmigungsbescheide ausgestellt, prüfen ab nun Richter die Rechtmäßigkeit der Verfahren.
Denn die Natur-, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE hat gegen die Bescheide des Verkehrsministeriums (UVP), des Kulturministeriums (Denkmalschutz) und des Landes Niederösterreich (Naturschutz) Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht; der Weg zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) blieb den Umweltschützern aufgrund des umstrittenen UVP-Gesetzes allerdings versperrt.
Zig Millionen Liter Wasser täglich
ALLIANCE FOR NATURE kritisiert v.a., dass im Naturschutzverfahren die
kumulative Wirkung zwischen dem Basistunnel und den Schnellstraßentunnels
nicht (ausreichend) geprüft wurde. Denn nach Angaben des
Verkehrsministeriums werden allein schon aufgrund der
Schnellstraßentunnels zwischen 2,5 Mio. und 11,2 Millionen Liter Wasser
täglich dem natürlichen Wasserhaushalt des Semmerings entzogen. Durch den
SBTn sollen nach Angaben der ÖBB zusätzlich noch bis zu 38 Millionen Liter
Wasser täglich abdrainagiert werden. „Durch all diese Tunnels geht der
Naturschutz am Semmering den Bach runter“, kritisiert
Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck den Kniefall der
verantwortlichen Politiker gegenüber der Baulobby.
ALLIANCE FOR NATURE fürchtet durch den Bau des SBTn eine massive
Beeinträchtigung des NÖ Landschaftsschutzgebietes „Rax-Schneeberg“ und des
Europaschutzgebietes „Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg –
Rax“. Die Umweltschützer warnen davor, dass sogar mit größeren
Wasserausleitungen zu rechnen ist, als im Einreichprojekt angegeben. Somit
sind auch eine stärkere Absenkung des Grundwassers und größere
Schüttungsminderungen an Quellen und Fließgewässer zu befürchten.
Das Amt der NÖ Landesregierung hat nun innerhalb von acht Wochen sämtliche Akten des Verwaltungsverfahren dem VwGH vorzulegen. Widrigenfalls könne der VwGH aufgrund der Beschwerdebehauptungen erkennen.
Nach Absage des Projekts „Semmering-Basistunnel alt“ beschloss der Ministerrat am 30. März 2005 den Bau des „Semmering-Basistunnels neu“ (SBTn) zwischen Gloggnitz und Raum Langenwang. Demzufolge wäre es nur logisch gewesen, wenn die mündliche Verhandlung im Steiermärkischen Großverfahren in Langenwang stattfindet.
Doch im Laufe der Jahre wurde der Ministerratsbeschluss übergangen und die Trasse des SBTn mit einer riesigen Schleife unter dem Pfaffensattel bis nach Mürzzuschlag zur UVP eingereicht. Inwieweit damit der Boden der Rechtsstaatlichkeit nicht verlassen wurde, werden noch die Höchstgerichte zu prüfen haben. Ebenso fragwürdig ist der „politische Spatenstich der hohen Politik“ am 25. April 2012, obwohl erst kurz zuvor (per Edikt vom 18. April 2012) das Steiermärkische Großverfahren für den SBTn eingeleitet wurde. „Durch diesen politischen Akt wurde die Bevölkerung vor den Kopf gestoßen, ist man doch in der Semmering-Region nun der Meinung, dass ohnedies bereits alles gelaufen sei und Einwendungen kaum noch Sinn hätten“, kritisiert Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck, Gerichtssachverständiger für Naturschutz und Landschaftspflege.
Ungebrochener Widerstand gegen das
Tunnelprojekt
Dennoch haben sich die Bürgerinitiativen wie auch die Umweltorganisation
ALLIANCE FOR NATURE dazu entschlossen, ihre Einwendungen gegen das Projekt
einzubringen. Denn wie sich im Laufe der Verfahren herausstellte, könnte
es zu weitaus größeren Beeinträchtigungen des Umwelt kommen, als wie sie
im UVP-Verfahren zum Ausdruck gebracht wurden. Während die Tunnelbetreiber
bis zu 38 Millionen Liter Wasser prognostizieren, die täglich dem
natürlichen Wasserhaushalt des Semmerings auf Dauer entzogen werden
könnten, rechnen unabhängige Experten mit weitaus größeren Wassermengen.
Demzufolge haben schon zahlreiche Steirer angekündigt, ihre Einwendungen
und Protestnoten gegen das Tunnelprojekt im Stmk. Großverfahren einbringen
zu wollen.
Mehrere VwGH-Beschwerden anhängig
Unabhängig davon hat ALLIANCE FOR NATURE schon jetzt mehrere Beschwerden
an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gerichtet. So ist seit Monaten die
Beschwerde gegen den UVP-Bescheid des Verkehrsministeriums beim VwGH
anhängig und in den letzten beiden Wochen ergingen noch Beschwerden gegen
den NÖ Naturschutzbescheid und gegen den Bescheid des Kulturministeriums.
Sollten auch im Stmk. Großverfahren positive Bescheide ausgestellt und
Berufungen eingebracht werden, fächert sich dieses dann vierfach auf
(Verkehrsministerium, Kulturministerium, Umweltministerium und
Unabhängiger Verwaltungssenat beim Land Steiermark). Demnach ist der Zug
in die dunkle Röhre quer durch das Landschaftsschutzgebiet des Semmerings
noch lange nicht abgefahren, gibt sich Christian Schuhböck zuversichtlich:
„Solange man den Kampf nicht aufgibt, kann man ihn noch gewinnen.“
(Pressemitteilung der ALLIANCE FOR NATURE vom 15. Mai 2012)
Wie angekündigt hat ALLIANCE FOR NATURE nun eine weitere Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Diesmal richtet sich die Beschwerde gegen den Naturschutzbescheid des Landes Niederösterreich. Kritisiert wird vor allem, dass selbst nach Angaben der Projektbetreiberin bis zu 38 Millionen Liter Wasser täglich dem natürlichen Wasserhaushalt entzogen werden sollen, die Behörde darin aber keine erhebliche Beeinträchtigung für das Europaschutzgebiet sieht.
Kumulative Wirkung zwischen Schnellstraße und BasistunnelNoch mehr Wasserausleitungen als
angegeben?
Mit weitaus größeren Bergwasserausleitungen als im Einreichprojekt
angegeben, rechnet Josef Lueger, Gerichtssachverständiger für
Hydrogeologie: „Folglich werden auch die Auswirkungen auf die Natur
gravierender sein. Quellen und Bäche können trockenfallen, Feuchtgebiete
zerstört werden.“ Eine Fläche von rd. 40.000 ha dieser herrlichen
Gebirgsregion dürfte betroffen sein, prognostiziert der Fachexperte.
Lueger kritisiert auch, dass die gesamte Grundwasserfauna nicht
berücksichtigt wurde. Schließlich wird das Europaschutzgebiet durch die
unterirdische Tunnelführung berührt, wie selbst die NVP festhält.
(Pressemitteilung der ALLIANCE FOR NATURE vom 15. Oktober 2011)
Wie bei der gestrigen Besprechung im NÖ Landhaus bekannt wurde, verfügt
auch das Amt der NÖ Landesregierung über den geheimnisvollen
ICOMOS-Bericht, der im Auftrag des Kulturministeriums (BMUKK) von einem
ehemaligen Mitarbeiter der Schweizer Bundesbahnen (SBB) erstellt wurde,
aber seither unter Verschluss gehalten wird.
Da sich die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) im Verfahren zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) auf diesen Bericht stützen und daraus die angebliche Kompatibilität des SBTn mit dem Weltkulturerbe Semmeringbahn ableiten, ist er als wichtiger Bestandteil der Verfahren zum SBTn-Projekt den Parteien vorzulegen (im UVP-Verfahren des Verkehrsministeriums wurde der ICOMOS-Bericht den Parteien vorenthalten, weshalb derzeit auch ein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist).
ALLIANCE FOR NATURE geht davon aus, dass dieser Bericht nun in der mündlichen Verhandlung zum NÖ Großverfahren am kommenden Montag den Parteien zur Einsichtnahme offen gelegt wird, besteht doch NÖ Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll auf der Durchführung ordnungsgemäßer Verfahren im Zusammenhang mit dem SBTn-Projekt.
Diese Woche startete ALLIANCE FOR NATURE die Kampagne „Rettet das
Weltkulturerbe Semmeringbahn“. Mittels Briefmarken soll der Appell zur
Erhaltung dieses gefährdeten Kulturerbes in die ganze Welt hinausgetragen
(weitere Aktionen sind geplant bzw. in Ausarbeitung). Das Land
Niederösterreich wurde um Unterstützung zur Rettung des Weltkulturerbes
Semmeringbahn ersucht.
Wie angekündigt hat ALLIANCE FOR NATURE (AFN) nun auch im NÖ Großverfahren, wo es um Fragen des Wasserrechts, des Denkmalschutzes und der Luftfahrt geht, ihre Einwendungen zum Projekt "Semmering-Basistunnel neu" (SBT) eingebracht. Damit kämpft die Natur- und Kulturschutzorganisation nun auf allen Ebenen für den Schutz und Erhalt des Natur- und Kulturerbes am Semmering. Auf internationaler Ebene hat ALLIANCE FOR NATURE die UNESCO und ICOMOS, den Internationalen Rat für Denkmalpflege, eingeschaltet, da die Semmeringbahn als "Weltkulturerbe der Menschheit" Gefahr läuft, durch den Basistunnel ersetzt und letztendlich eingestellt zu werden. Auf Bundesebene hat die Landschaftsschutzorganisation Berufung gegen den Umweltverträglichkeitsprüfungsbescheid des Verkehrsministeriums (BMVIT) eingelegt und Beschwerden an den Verwaltungs- (VwGH) als auch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gerichtet. Und auf Landesebene hat ALLIANCE FOR NATURE nun ebenfalls ihre Einwendungen eingebracht – mit Schützenhilfe aus der Steirischen und Niederösterreichischen Bevölkerung.
Denn erstens gibt es keine verkehrspolitische Notwendigkeit, da sich der Schienengüterverkehr ohnedies bereits seit Jahren nach Osten (über Ungarn und Slowenien) verlagert und der Bahnverkehr über den Semmering rückläufig ist. Demnach gibt es auch kein öffentliches Interesse, sodass aus diesem Titel auch keine Enteignungen stattfinden dürfen. Schon beim alten SBT-Projekt wurde dessen Notwendigkeit von Verkehrsexperten und vom Land Niederösterreich immer wieder in Zweifel gezogen. Die damals erstellten Prognosen von Verkehrszuwächsen über den Semmering haben sich bis heute auch nicht bewahrheitet.
Wichtigster Einwand der ALLIANCE FOR NATURE ist auch im NÖ Großverfahren die massive Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushaltes. Bis zu 38 Millionen Liter Wasser täglich sollen aus dem Tunnel ausgeleitet werden – und das auf Dauer. Das wäre die sechsfache Wassermenge im Vergleich zum alten SBT-Projekt, dem das Land Niederösterreich aus Gründen des Naturschutzes auch immer wieder die Genehmigung verwehrt hat. AFN befürchtet aufgrund der Absenkungen des Grund- bzw. Bergwasserspiegels das Versiegen zahlreicher Quellen, das Trockenfallen von Bachoberläufen und eine verminderte Wasserführungen von Bächen, die Zerstörung von Feuchtbiotopen sowie eine Schädigung der Fauna und Flora.
Somit käme es zu einer Beeinträchtigung nationaler und internationaler Schutzgebiete, da der Semmering Teil des NÖ Landschaftsschutzgebietes "Rax-Schneeberg", des Natura-2000-Gebietes "Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax" und des UNESCO-Welterbes "Semmeringbahn – Kulturlandschaft" ist.
Schließlich ortet ALLIANCE FOR NATURE Verfahrensfehler, da auch im NÖ Großverfahren wichtige Unterlagen den Parteien vorenthalten werden. So fehlt auch hier der vom Kulturministerium (BMUKK) in Auftrag gegebene ICOMOS-Bericht, auf den sich die ÖBB immer wieder berufen.
Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck geht davon aus, dass dem SBT-Projekt im NÖ Großverfahren keine Genehmigung erteilt wird, hat doch schon das alte SBT-Projekt aufgrund der massiven Eingriffe in den Wasserhaushalt des Semmerings keine NÖ Genehmigung erhalten. Außerdem hat die Projektwerberin nicht alle gesetzesmäßig vorgeschriebenen Unterlagen vorgelegt, sodass allein schon aufgrund dieses Formalfehlers der Antrag auf Genehmigung zu verwehren ist. Schließlich hat doch NÖ LH Erwin Pröll betont, auf ein ordnungsgemäßes Verfahren größten Wert zu legen.
Mitte Juli hat das Land Niederösterreich ein Großverfahren zum
"Semmering-Basistunnel neu" eingeleitet, in dem das ÖBB-Projekt
hinsichtlich wasserrechtlich, denkmalschutzrechtlich und
luftfahrtrechtlich relevanter Maßnahmen geprüft wird.
In den seitens der Projektwerberin (ÖBB-Infrastruktur-AG) eingereichten Projektunterlagen fehlen jedoch wesentliche Dokumente. So ist der ICOMOS-Bericht, der vom Kulturministerium (BMUKK) in Auftrag gegeben wurde und mit dem die ÖBB immer wieder argumentieren, aber selbst Medien vorenthalten wird, nicht in den Einreichunterlagen enthalten. Auch fehlen Unterlagen zu den Auswirkungen der geplanten bzw. zu erwartenden Bergwasserausleitungen auf die Gewässer und den Grundwasserhaushalt. Schließlich sollen bis zu 38 Millionen Liter Wasser täglich dem natürlichen Wasserhaushalt des Semmerings entzogen und abgeleitet werden.
Dementsprechend hat die Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE (AFN) Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll offiziell hievon in Kenntnis gesetzt. Die Behörde hat nun der Projektwerberin die Ergänzung des Genehmigungsantrages bzw. der Umweltverträglichkeitserklärung aufzutragen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Großverfahren auszusetzen, so der Antrag der ALLIANCE FOR NATURE.
ALLIANCE FOR NATURE lehnt zudem eine Reihe von Sachverständigen ab, da diese an den Arbeiten zur Erstellung der UVE beratend mitgewirkt haben und demzufolge deren Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen ist.
Die Landschaftsschützer sind überzeugt, dass ihren Anträgen stattgegeben wird. Denn NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll besteht, wie er sagt, "auf ein faires, gesetzesmäßiges Verfahren".
Die Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE (AFN) hat nun – wie angekündigt – beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Beschwerde gegen den UVP-Bescheid von Verkehrsministerin Doris Bures zum Projekt "Semmering-Basistunnel neu" (SBTn) eingebracht. Darin führt AFN eine Reihe von Beschwerdepunkten und Verfahrensmängel aber auch fachliche Aspekte an. So wird u.a. argumentiert, dass es keine verkehrspolitische Notwendigkeit für den SBTn gibt. Denn der Güterschwerverkehr verlagert sich ohnedies bereits seit Jahren von der Südbahn auf die Flachlandbahn über Ungarn und Slowenien. "Für den Semmering-Basistunnel ist der Zug schon vor Jahren abgefahren", heißt es in der Beschwerde wortwörtlich. Außerdem bestehen auf der Semmeringbahn ohnedies genügend Kapazitäten, die noch ausgebaut werden könnten, sollte tatsächlich Bedarf dafür sein. Auch wird bemängelt, dass keine rechtskräftige, exekutierbare und für alle Zeiten geltende Vereinbarung zur Erhaltung der Semmeringbahn bestehe, die mit ihrer umgebenden Kulturlandschaft 1998 von der UNESCO zum "Welterbe der Menschheit" erklärt wurde.
Zudem hat ALLIANCE FOR NATURE eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, da sich der Bescheid auf ein verfassungswidriges Gesetz stützt. In der Beschwerde regt ALLIANCE FOR NATURE deshalb auch die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens an und beantragt die Aufhebung des UVP-Bescheides.
Mittels Kundmachung hat nun auch das Land Niederösterreich ein Großverfahren zum Projekt "Semmering-Basistunnel" (SBT) eingeleitet. Das umstrittene Tunnelprojekt wird jetzt auch auf Landesebene unter die Lupe genommen. Im Wasserrechtsverfahren geht es insbesondere um die Ausleitung von bis zu 38 Millionen Liter Wasser pro Tag, die dem natürlichen Wasserhaushalt des Semmerings, Teil des NÖ Landschaftsschutzgebietes "Rax-Schneeberg", nach Realisierung des SBT auf Dauer entzogen und abgeleitet werden sollen. Außerdem geht es um zahlreiche Ableitungen von sonstigen anfallenden Wässern in die Schwarza bzw. in den Göstritzbach.
Zudem werden die Eingriffe in die denkmalgeschützte Semmeringbahn geprüft, sollen doch im Zuge des SBT-Baues Umbauten auf der Bestandsstrecke, der Abriss eines zur Semmeringbahn gehörenden und somit denkmalgeschützten Bahnwärterhauses bzw. eine "Berührung" mit dem erst unlängst generalsanierten Viadukt über den Abfaltersbachgraben erfolgen. Inwieweit diese Eingriffe mit den Kriterien der UNESCO-Welterbe-Konvention vereinbar sind, wird das Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz kaum vollständig beurteilen können. Dies wird wohl allein die UNESCO in Kooperation mit ICOMOS, dem Internationalen Rat für Denkmalpflege, und der IUCN (Weltnaturschutzunion) können.
Die Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE (AFN), die bereits im UVP-Verfahren Parteienstellung hat, wird auch in diesem Großverfahren Einwendungen einbringen und diese der UNESCO, IUCN bzw. ICOMOS weiter übermitteln, damit die geplantenEingriffe in das Weltkulturerbe Semmeringbahn auch auf internationaler Ebene geprüft werden können.
ALLIANCE FOR NATURE geht davon aus, dass dem Tunnelprojekt auf Landesebene keine Baugenehmigung erteilt wird. Denn schon dem alten Tunnelprojekt mit einer prognostizierten Gesamtwasserausleitung von 70 l/s hat das Land Niederösterreich die naturschutzrechtliche Genehmigung mehrmals versagt. Da beim neuen SBT-Projekt nun die mehr als sechsfache Wassermenge (450 l/s) an Gesamtabfluss prognostiziert wird, kann es nur wieder zu einem abschlägigen Bescheid des Landes Niederösterreich kommen. "Schließlich handelt es sich hierbei um das NÖ Landschaftsschutzgebiet ‚Rax-Schneeberg’, das die Basis für das UNESCO-Welterbe ‚Semmeringbahn – Kulturlandschaft’ bildet", betont Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck und zählt auf das Wort von NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll, keinen Schaden an Niederösterreichs Kultur- und Naturerbe zuzulassen.
Das Amt der NÖ Landesregierung bietet nun bis einschließlich 23. August 2011 die Möglichkeit, bei NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll schriftliche Einwendungen gegenüber dem umstrittenen Tunnelprojekt vorzubringen (Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten). ALLIANCE FOR NATURE wird jedenfalls die ihr gebotene Möglichkeit, auch als Umweltorganisation Einwendungen zu erheben, wahrnehmen.
Bei der gestrigen Generalversammlung der Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE wurde beschlossen, nun auch auf internationaler Ebene gegen den Bau des Semmering-Basistunnels (SBTn) vorgehen zu wollen. Denn wie sich im UVP-Verfahren herauskristallisiert hat, sollen gemäß UVE und Einreichunterlagen rund sechsmal soviel Wassermengen, nämlich rund 38 Millionen Liter Wasser pro Tag, aus dem Berg drainagiert werden als beim alten Tunnelprojekt prognostiziert. Schon damals hat der massive Eingriff in den Wasser- und Naturhaushalt zu einem negativen Naturschutzbescheid des Landes Niederösterreich geführt.
ALLIANCE FOR NATURE warnt vor der Beeinträchtigung des Natur- und Kulturerbes des Semmerings, hat schon der Gründungsdirektor des UNESCO-Welterbe-Zentrums Prof. Bernd von Droste zu Hülshoff unmissverständlich festgestellt: "Sollte die Semmeringbahn tatsächlich einmal durch einen Basistunnel ersetzt werden, könnte dies zur Stilllegung und schlimmstenfalls zum Verfall dieser bedeutenden Gebirgs- und Landschaftsbahn führen. Eine Eintragung in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes wäre die Folge. Umso mehr ist es aus heutiger Sicht notwendig, auf den unschätzbaren Wert dieses Kleinods hinzuweisen, um die Bedeutung dieser außergewöhnlichen Eisenbahnstrecke, einer Teilstrecke der Südbahn zwischen Wien und Triest, herauszustreichen."
Aufgrund der Rechtsunsicherheit, die der UVP-Bescheid zum neuen Semmering-Basistunnel-Projekt (SBTn) ausgelöst hat, brachte ALLIANCE FOR NATURE (AFN) bereits heute ihre mehr als 150 Seiten umfassende Berufungsschrift ein.
Die Umweltorganisation kritisiert insbesondere, dass die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch der UVP-Bescheid unvollständig, unkorrekt bzw. rechtswidrig sind. So wurden wichtige Unterlagen den Parteien vorenthalten bzw. wesentliche Aspekte, die das UVP-Gesetz vorschreibt, nicht berücksichtigt.
Vor allem die vollkommen unzureichende, kaum wirksame Tunnelabdichtung
stört die Landschaftsschutzorganisation. Die Folge daraus wäre nämlich
eine auf Dauer geplante tägliche Ableitung von rund 38 Millionen Liter
Wasser, die eine Beeinträchtigung der nationalen und internationalen
Schutzgebiete des Semmerings sowie des UNESCO-Welterbes "Semmeringbahn –
Kulturlandschaft" auf einer Fläche von bis zu 450 km² zur Folge hätte. Wie
sich aus der UVE ergibt, würden zahlreiche Quellen versiegen, Bachläufe
beeinträchtigt und Feuchtbiotope zerstört werden. Außerdem würde die
geplante Deponie des Tunnelausbruchmaterials im Longsgraben in einem
Hochwassergebiet zu liegen kommen und damit der Deponieverordnung
widersprechen.
Weiters droht die Einstellung der Semmeringbahn aufgrund fehlender Garantien und Vereinbarungen. ALLIANCE FOR NATURE befürchtet eine Aberkennung des Welterbe-Status durch die UNESCO, wie es unlängst erst dem Dresdner Elbtal in Deutschland aufgrund der Borniertheit der Politiker widerfahren ist.
Dass ein Großteil der Sachverständigen an der Planung des SBTn mitgewirkt hat, widerspricht nach Ansicht der AFN den gesetzlichen Bestimmungen und einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Genehmigungsverfahrens.
Damit sind alle Forderungen des NÖ Landeshauptmannes Erwin Pröll in keinem einzigen Punkt erfüllt. Deshalb findet auch am kommenden Freitag ein Gipfeltreffen zwischen dem Land Niederösterreich (Landesverkehrsplaner Univ.-Prof. Friedrich Zibuschka), den ÖBB (SBTn-Projektleiter DI Gerhard Gobiet) und ALLIANCE FOR NATURE (Generalsekretär DI Christian Schuhböck) statt.
Aufgrund all dieser Aspekte und Unzulänglichkeiten hält Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck eine naturschutzrechtliche Bewilligung auch auf Landesebene für undenkbar. Deshalb findet am 8. Juli in diesem Zusammenhang auch eine weitere Besprechung im NÖ Landhaus statt. Denn die geplanten Bergwasserausleitungen beim neuen Tunnelprojekt wären rund sechsmal so hoch wie beim alten SBT-Projekt, die damals schon zu einem negativen Naturschutzbescheid geführt haben.
"Für den Semmering-Basistunnel ist der Zug längst abgefahren", so Schuhböck, da sich der Güterschienenverkehr ohnedies bereits auf den von der EU geförderten Korridor V über Ungarn und Slowenien verlagert. Der SBTn würde den Semmering von der Südbahn abnabeln und der regionalen Wirtschaft, insbesondere dem Tourismus, weiteren Schaden zufügen.
"Es ist höchste Eisenbahn, diesem unwirtschaftlichen und
umweltfeindlichen Tunnelprojekt für alle Zeiten eine Absage zu erteilen",
so Schuhböck, "denn der hochverschuldeten Republik Österreich und deren
Bevölkerung sind derart unnötige und sündteure Prestigeprojekte einfach
nicht mehr zumutbar." Gegebenenfalls würde ALLIANCE FOR NATURE ihre
Einwendungen im Berufungsverfahren insbesondere aus naturschutzrechtlicher
Sicht noch zusätzlich präzisieren, sollten in den Naturschutzverfahren
positive Bescheide ausgestellt werden.
Wie zu erwarten war, hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) dem neuen Semmering-Basistunnel-Projekt (SBTn) einen positiven UVP-Bescheid ausgestellt. Das UVP-Verfahren bewahrheitet sich als "Feigenblatt der Verkehrsministerin". Dennoch wird ALLIANCE FOR NATURE, die als einzige anerkannte Umweltschutzorganisation im UVP-Verfahren Parteienstellung hat, in Berufung gehen. Von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erwartet sich ALLIANCE FOR NATURE einen negativen NÖ Naturschutzbescheid. Denn schließlich würde der Natur- und Wasserhaushalt des Semmerings und des NÖ Landschaftsschutzgebietes "Rax-Schneeberg" durch den SBTn um Vieles mehr beeinträchtigt werden als beim alten Tunnelprojekt (SBT alt) prognostiziert:
Aus dem Baugeologischen Bericht zum Einreichprojekt 1992 für das alte
Semmering-Basistunnel-Projekt (SBT alt) geht hervor, dass damals mit einem
Bergwasserandrang von max. 70 l/s gerechnet wurde. Später, im
hydrogeologischen Naturschutzgutachten, wurde mit 103 l/s gerechnet.
Das aktuelle Einreichprojekt weist Bergwasserausleitungen im Ausmaß von 450 l/s aus (also etwa das Fünffache der Prognosen für das alte SBT-Projekt).
Das BMLF beschreibt die Auswirkungen von Grundwasserspiegelabsenkungen. Daraus geht hervor, dass in Niederösterreich in den letzten Jahrzehnten bis 1993 rd. 80.000 ha (= 800 km²) Feuchtgebiete trockengelegt wurden. Allein die Einflussfläche des SBTn ist etwa halb so groß (bis zu 450 km²) wie die Trockenlegungsfläche von Feuchtgebieten in ganz Niederösterreich während vier (!) Jahrzehnten.
Nachdem selbst im Technischen Bericht der Einreichunterlagen zum SBTn festgehalten wird, dass rund das Fünffache an Wasser über Drainagesysteme abgeleitet und somit dem Natur- und Wasserhaushalt entzogen wird, kann die zuständige NÖ Naturschutzbehörde (BH Neunkirchen) nur einen negativen Naturschutzbescheid zum SBTn ausstellen. Andernfalls würde das Naturschutzverfahren als nicht ordnungsgemäß zu disqualifizieren sein, was wiederum eine der drei Forderungen des Landes Niederösterreich ("Der SBT muss alle behördliche Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen.") widersprechen würde.
Freitag, 13. August 2010, endete die Frist für Einwendungen zum projektierten "Semmering-Basistunnel neu" (SBT). Zahlreiche betroffene Grundeigentümer in Niederösterreich und der Steiermark haben die Möglichkeit genutzt, ihre Ängste und Befürchtungen gegenüber dem rund 3 Milliarden Euro teuren Tunnelprojekt zum Ausdruck zu bringen. Auch die Gloggnitzer Bürgerinitiative BISS (Sprecher: Horst Reingruber, Tel.: 0650/77 50 401) und die grenzüberschreitende Bürgerinitiative "Stopp dem Bahn-Tunnelwahn" (Sprecher: Mag. Peter Derl, Tel.: 0664/51 61 863) haben die Zeit genützt, die entsprechende Anzahl von Unterschriften zu sammeln, um Parteienstellung im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu erhalten.
ALLIANCE FOR NATURE hat als (per Bescheid des Umweltministeriums) anerkannte Umweltorganisation ebenfalls ihre Einwendungen gegen den Bau des "Semmering-Basistunnels neu" aufgrund der geplanten großtechnischen Eingriffe in das NÖ Landschaftsschutzgebiet "Rax-Schneeberg", in das Natura-2000 Gebiet "Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax" und in das Weltkulturerbe "Semmeringbahn und umgebende Landschaft" bei der UVP-Behörde eingebracht.
Wie sich aus den rund 10.000 Seiten umfassenden Einreichunterlagen (erwartungsgemäß) herauskristallisiert hat, beschönigt und beschwichtigt die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) das SBT-Projekt und seine mit dem Bau und Betrieb verbundenen Eingriffe in die Umwelt, Landschaft, Fauna und Flora, den Wasser- und Naturhaushalt, das Landschaftsbild sowie in die verschiedenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet, Welterbe-Gebiet etc.).
ALLIANCE FOR NATURE bemängelt insbesondere, dass die UVE
Deshalb fordert ALLIANCE FOR NATURE die UVP-Behörde in ihren Einwendungen bezüglich dem Projekt "Semmering-Basistunnel neu" auf,
Sollte die UVP-Behörde den Forderungen der ALLIANCE FOR NATURE nicht nachkommen, erwägt sie eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
"Mehr Zund für den Tunnel" (Kleine Zeitung, 29.07.2010)
> dazu ALLIANCE FOR NATURE
(05.08.2010):
Erst vor nicht allzu langer Zeit wurde eine sehr umfangreiche Studie über
die Tourismusentwicklung des Semmerings im Zusammenhang mit dem
Semmering-Basistunnel (SBT) erstellt. Die Studie kam zu einem
vernichtenden Urteil – nämlich dass sich der Tourismus am Semmering,
insbesondere im Sommer, in einem sehr prekären Zustand befindet und dass
sich die Situation mit Realisierung des SBT noch verschärfen könnte. Schon
infolge der Realisierung des Semmering-Schneestraßen-Tunnels (SST) hat
sich die lokale Gastronomie auf der Passhöhe rückläufig entwickelt;
zahlreiche Geschäftslokale, Gebäude etc. stehen mittlerweile leer.
Personen, die früher am Pass eine Kaffeepause eingelegt und zu diesem
Zweck einen Gasthof oder ein Restaurant in der Gemeinde Semmering
aufgesucht haben, fahren heute unterirdisch durch die Tunnelröhre und
sehen nichts vom Semmering. Die Forderung von Herrn Lambert Schönleitner,
die Weichen für eine touristische Nutzung der Semmeringbahn zu stellen,
gibt es bereits seit Jahren – und sie verhallt jedes Mal in den Weiten der
Adlitzgräben. Außerdem haben Studien gezeigt, dass die Erhaltung der
Semmeringbahn nicht allein durch die touristische Nutzung finanzierbar
ist. Jedenfalls haben Nostalgie-Bahnbetreiber ("Majestic Imperator Train
de luxe", "Blue Train" von Brenner & Brenner etc.) "Alliance For
Nature" gegenüber im Rahmen einer Entwicklungsstudie erklärt, keine
Beiträge zur Erhaltung der Semmeringbahn leisten zu können, auch wenn sie
nach Tunnelrealisierung langsamer und öfter die Semmeringbahn befahren
könnten.
Außerdem möge uns endlich einmal eine rechtskräftige und für alle Zeiten
geltende Vereinbarung zur Erhaltung der Semmeringbahn, wie sie die
UNESCO-Welterbe-Konvention zum Ziel hat, vorgelegt werden. Die Gefahr der
Einstellung im Falle der SBT-Realisierung ist mehr als offensichtlich und
sicherlich nicht mit dem Wort "Blödsinn" vom Tisch zu wischen. Schließlich
müssten ja dann zwei Bahnstrecken (SBT mit zwei Tunnelröhren und die
Semmeringbahn) erhalten und betrieben werden. Wer kommt für die Erhaltung
beider Bahnstrecken auf, die noch dazu – im Vergleich zu Flachlandstrecken
– relativ teuer kommen? Außerdem mache man es sich sehr einfach, die
Zuständigkeit bzw. den Handlungsbedarf hiefür anderen Parteien in die
Schuhe zu schieben.
ALLIANCE FOR NATURE beschäftigt sich bereits seit zwei Jahrzehnten
detailliert mit den SBT-Projekten – im Gegensatz zu so manchen Politikern,
die nur in den Akkord der Bauindustrie und Verkehrslobbisten
miteinstimmen. Nur weil das neue SBT-Projekt nun einen anderen
Trassenverlauf aufweist, ist es deswegen nicht besser und
umweltfreundlicher geworden (als das alte SBT-Projekt). Denn schließlich
hat sich die Geologie des Semmerings in der Zwischenzeit nicht wesentlich
geändert.
Den Verkehr, insbesondere den schweren Güterverkehr, durch die enge Mur-Mürz-Furche schleusen zu wollen, widerspricht zukunftsorientierten, umweltbewussten Verkehrslösungen. Ziel vielmehr müsste es sein, den Verkehr auf ein Minimum zu reduzieren und den verbleibenden Verkehr nicht durch die sensible Alpenregion sondern über das Flachland (Ungarn, Slowenien) zu führen. Eine derartige Verkehrsverlagerung vollzieht sich ja ohnedies bereits seit Jahren, nachdem im Mai 2001 der Lückenschluss der Strecke über Ungarn und Slowenien vollzogen wurde. Der Ausbau und die Modernisierung dieser Bahnlinie wird in einigen Jahren (Planungshorizont 2015) soweit gediehen sein, dass der schwere Schienengüterverkehr nicht den SBT und die Südbahn sondern vielmehr die Flachlandstrecke benützen wird. Der SBT wird demnach ohnedies bereits zu spät kommen. Für den Semmering-Basistunnel ist jedenfalls schon vor Jahren der Zug abgefahren.
Schon vor 10 bis 15 Jahren konnte ALLIANCE FOR NATURE gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung und den "Vereinigten Bürgerinitiativen Schwarzatal – Region Semmering" das Projekt des alten Semmering-Basistunnels verhindern, von dem selbst die Betreiber heute sagen, dass dieses dem Wasserhaushalt des Semmerings geschadet hätte. Die Problematik hat sich nicht wesentlich geändert. Dementsprechend hat sich ALLIANCE FOR NATURE dazu entschlossen, die Initiative "Semmeringbahn statt Tunnelwahn" wieder aufleben zu lassen, der betroffenen Bevölkerung ihre Hilfe anzubieten und gegen das neue Semmering-Basistunnel-Projekt (SBT neu) Stellung zu beziehen. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der grenzüberschreitenden Bürgerinitiative "Stopp dem Bahn-Tunnelwahn" präzisierte ALLIANCE FOR NATURE ihre Position gegen das neue Tunnel-Projekt (SBT neu) und forderte seine endgültige politische Absage. > Presse-Information
Wie aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zu vernehmen ist, werden derzeit die von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereichten Unterlagen zum Projekt Semmering-Basistunnel (SBT neu) einer Vorprüfung unterzogen. Dann soll entschieden werden, in welcher Form die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Betroffene Bürger, insbesondere auf der niederösterreichischen Seite des Semmerings, beginnen sich bereits zu organisieren und wollen als Bürgerinitiativen am UVP-Verfahren teilnehmen. Dazu sind laut UVP-Gesetz mindestens 200 Unterschriften notwendig, die in den kommenden Wochen gesammelt werden sollen. Auch ALLIANCE FOR NATURE hat in ihrer Vorstandssitzung Ende Mai beschlossen, am UVP-Verfahren teilzunehmen. Die Organisation, die im Rahmen ihrer langjährigen Initiative "Weltkulturerbe Semmeringbahn" diese außergewöhnliche Gebirgsbahn samt ihrer landschaftlichen Umgebung in den elitären Kreis der UNESCO-Welterbestätten geführt hat, bleibt dieses aufwendige Prozedere des Unterschriftensammelns erspart, wurde sie doch bereits 2007 gemäß UVP-Gesetz 2000 als Österreich weit tätige Umweltorganisation per Bescheid des Umweltministers und des Wirtschaftsministers anerkannt. Dementsprechend ist sie berechtigt, Parteienrechte gemäß UVP-Gesetz wahrzunehmen. Auch sie harrt gespannt der Einreichunterlagen.
Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass das neue SBT-Projekt ebenso tiefgreifende Beeinträchtigungen für den Wasser- und Naturhaushalt des Semmerings und somit auch für das Landschaftsschutzgebiet mit sich bringen wird wie das alte Tunnelprojekt. So rechnen anerkannte Hydrogeologen mit gravierenden Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsgefüge. Denn allein aufgrund der von den ÖBB vorgesehenen Wasserdrainagierungen von rd. 300 l/s (allein in den Schwarza-Fluss) wird ein rund 3 bis 14 km breiter Streifen entlang der 28 km langen Tunneltrasse schwerwiegende Folgen auf die Natur und Umwelt nach sich ziehen. So prognostiziert Dr. Josef Lueger, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Hydrogeologie, dass "grob geschätzt auf einer Fläche von 80 bis 380 km² durchschnittlich der halbe versickerte Niederschlagsanteil in den Tunnel strömt und ausgeleitet wird." Lueger fürchtet, dass der regionale Grundwasserhaushalt schwer in Mitleidenschaft gezogen wird. Wenn die gleichen Maßstäbe wie seinerzeit beim alten Tunnelprojekt auch beim "SBT neu" angewandt werden, dürfte das neue SBT-Projekt keine naturschutzrechtliche Genehmigung erhalten. "Alliance"-Generalsekretär DI Christian Schuhböck appelliert neuerlich an die Politiker, dem Tunnelprojekt für alle Zeiten eine politische Absage zu erteilen. Denn schließlich gehört auch die umgebende Landschaft der Semmeringbahn zum Weltkulturerbe. "Der Region könne nichts Schlimmeres widerfahren, als dass die Semmeringbahn von der UNESCO wegen diesem unnötigen und sündteuren Loch auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt und dadurch an den internationalen Pranger der Staatengemeinschaft gestellt wird."
Die Forderung der Verkehrsministerin Doris Bures nach "Aufwertung der
Südstrecke bzw. des gesamten baltisch-adriatischen Korridors zur
prioritären TEN-Strecke" lehnt die Natur-, Kultur- und
Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE rigoros ab. Schon jetzt
leidet die Bevölkerung in den engen Alpentälern unter der
Verkehrsbelastung. Der schwere Schienengüterverkehr sollte vielmehr über
die Ebene unserer EU-Nachbarländer Ungarn und Slowenien geführt werden.
Eine Verkehrsverlagerung gegen Osten finde ohnedies bereits seit Jahren
statt. Außerdem widerspricht Bures’ Forderung den Bestimmungen der von
Österreich ratifizierten Alpenkonvention, die sich eindeutig gegen Alpen
querende Transitschneisen ausspricht.
Die EU hat deshalb auch die Südbahn als TEN-Strecke gestrichen und stattdessen dem Eisenbahn-Korridor über Ungarn und Slowenien Priorität eingeräumt.
"Die EU dazu zu drängen, den schweren Gütertransitverkehr über den sogenannten baltisch-adriatischen Korridor wieder durch enge Alpentäler zu lotsen, wäre ein Schildbürgerstreich par excellence", so die Retourkutsche von "Alliance"-Generalsekretär Christian Schuhböck. "Bures will bloß Geld von der EU zum Bau des Koralm- und Semmering-Basistunnels, das letztendlich der Bauindustrie, nicht aber der betroffenen Bevölkerung zugute kommt", so die Kritik der ALLIANCE FOR NATURE.