Im Herbst 2016 waren in der Steiermark 81 Windindustrieanlagen (WIA) mit
einer Gesamtleistung von 168 MW errichtet und in Betrieb; Ende 2018 waren
es bereits 97 WIA mit einer Gesamtleistung von 237,4 MW.
Geht es nach der Steiermärkischen Landesregierung, soll es bis zum Jahr
2030 zu einer Verdreifachung kommen.
Dies geht aus dem Genehmigungsbescheid des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung vom 8. August 2019 zum Vorhaben „Windpark Stanglalm“
hervor:
„Wenn man alle Vorrangzonen mit Windkraftanlagen nach heutigem Stand
der Technik ausstatten würde, so könnte in etwa eine Gesamtleistung von
350 MW erzielt werden. Entsprechend der Klima- und Energiestrategie
Steiermark 2030 strebt die Steiermärkische Landesregierung jedoch bis
2030 eine installierte Windkraftleistung von 708,9 MW (Nutzung von 2/3
des verfügbaren Restpotentials gegenüber 2015) an. Dazu ist es
jedenfalls erforderlich, die gesamten ausgewiesenen Vorrangzonen mit
entsprechenden Windkraftanlagen auszustatten. Darüber hinaus gilt es,
zusätzlich geeignete Standorte in den Eignungszonen bzw. „nicht
geprüften Gebieten“ zu finden und zu realisieren, damit das gesteckte
Ziel erreicht werden kann.“
Alliance For Nature warnt vor weiterer Verunstaltung steiermärkischer Gebirgslandschaften durch Windindustrieanlagen – nicht nur im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes, sondern auch wegen des Sanften Tourismus. Schon jetzt wehren sich neben Alliance For Nature auch die Gemeinden Bärnbach, Maria Lankowitz, Rosental, Köflach, Hirschegg-Pack und Weißkirchen sowie der örtliche Tourismusverband gegen den „Windpark Stubalpe“ (in den Lavanttaler Alpen). Entsprechende Beschwerden sind seit Mai 2018 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängig.
Sollten die Pläne für weitere Windindustrieanlagen tatsächlich verwirklicht werden, werden in absehbarer Zeit ganze Landstriche der bislang schönen ‚Grünen Mark‘, mitunter sogar zahlreiche steiermärkische Landschaftsschutzgebiete, verschandelt und verunstaltet.
Die steirische Bevölkerung sollte wachsam sein, da Standorte für WIA nicht nur in den sogenannten „Eignungszonen“ sondern auch in „nicht geprüften Gebieten“ gesucht werden.
Alliance For Nature kündigt an, auch gegen den bereits genehmigten „Windpark Stanglalm“ (in den Fischbacher Alpen) Beschwerde zu erheben. Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Genehmigungsbescheid bis zur abschließenden Entscheidung nicht vollstreckt werden kann.