"Vogelfang und Beizjagd dürfen kein Kulturerbe Österreichs sein!"

Appell an die Österreichische UNESCO-Kommission:

OTS-APA-Aussendung

FalknereiÖsterreich ist seit Juli 2009 Vertragsstaat des UNESCO-„Übereinkommens zur Erhaltung des  Immateriellen Kulturerbes“. Folgende Überlegungen haben u.a. zur Beschlussfassung dieses Übereinkommens geführt:

Innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission (ÖUK) wurde eine Nationalagentur für das immaterielle Kulturerbe etabliert, das Vorschläge für österreichische Einträge in eine weltweite Liste erarbeiten soll. Erst kürzlich hat ÖUK-Präsidentin Dr. Eva Nowotny eine Reihe von möglichen österreichischen Einträgen vorgestellt und damit Erstaunen und auch Entrüstung bei der interessierten Öffentlichkeit hervorgerufen, insbesondere was den Vogelfang und die Beizjagd betrifft.

ALLIANCE FOR NATURE, seit 20 Jahren im Sinne der UNESCO-Welterbe-Konvention tätig, richtet an die ÖUK den dringenden Appell, von einer Nominierung dieser beiden „Kultur-Praktiken“ Abstand zu nehmen, um dem internationalen Ansehen Österreichs nicht zu schaden. Da eines der Ziele dieses internationalen Übereinkommens die „Komplementarität zwischen dem immateriellen Kulturerbe und dem materiellen Kultur- und Naturerbes“ ist, schiene es zweckmäßiger, sich für bereits in die Liste des materiellen Welterbes aufgenommenen Stätten einzusetzen, wobei vor allem das Weltkulturerbe „Semmeringbahn und umgebende Landschaft“ hervorzuheben wäre, das durch die geplante Errichtung des Semmering-Basistunnels akut gefährdet ist.

Da mit wenigen Ausnahmen heute in ganz Europa der Vogelfang verboten ist, sollte sich die ÖUK auch dahin gehend einsetzen, dass die zweifelhafte Tradition der Singvogeljagd im Salzkammergut, einer österreichischen UNESCO-Welterbestätte, eingestellt wird.