Der
47 km lange Donau-Flussabschnitt zwischen Wien und Bratislava ist neben
der Wachau die letzte freie Fließwasserstrecke der Donau und mit seinen
Schotterbänken und naturbelassenen bzw. naturnahen Nebenarmen der
größte zusammenhängende Auwald in Österreich. Würden die geplanten
Maßnahmen zwecks Ausbau der Schifffahrtsrinne im österreichischen
Nationalpark-Abschnitt genehmigt werden, würde der Ausbaudruck auch auf
die restlichen 2.000 km Donaustrecke bis zu Schwarzen Meer steigen –
was für die Donau insgesamt zu einer ökologischen Verschlechterung und
damit zu einem Verstoß gegen die Welterbe-Konvention (Übereinkommen zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt) führen würde. So wäre zum
Beispiel die Wachau betroffen, die seitens der UNESCO zum
Weltkulturerbe gemäß Welterbe-Konvention erklärt wurde.
Die
geplanten Maßnahmen stellen anthropogene Eingriffe dar, die sich unter
Umständen negativ auf das gesamte Flusssystem der Donau auswirken. Dies
hätte zur Folge, dass die Republik Österreich gegen die Kriterien der
Welterbe-Konvention verstoßen würde.
Die geplanten Maßnahmen
könnten zu einer Aberkennung des Nationalpark-Status Kategorie II der
Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) führen, was wiederum einen
Verstoß gegen die Ziele des Wiener Nationalparkgesetzes mit sich
bringen würde.
ALLIANCE FOR NATURE (Allianz für Natur) fordert
demnach die UVP-Behörde auf, den Genehmigungsantrag zum „Flussbaulichen
Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ (Ausbau der Schifffahrtsrinne)
zurückzuweisen.