Nach
"Hainburg" (www.hainburg20.at)
engagierte sich die Natur-, Kultur- und
Landschaftsschutzorganisation ALLIANCE FOR NATURE (AFN) in
Wien für die
gesetzliche Verankerung des Nationalparks Donau-Auen und wurde hierfür
vom Land
Niederösterreich mit dem "Niederösterreichischen Umweltpreis"
ausgezeichnet. Um auch die angrenzenden March- und Thaya-Auen dem
internationalen Schutz zuzuführen, startete ALLIANCE
FOR
NATURE im Dezember 2000 die Initiative "Welterbe
Donau-March-Thaya-Auen". Ziel dieser Initiative ist es, diese wertvolle
Fluss- und Auenlandschaft mit samt ihren Schlössern von der UNESCO zur
grenzüberschreitenden Welterbestätte erklären und damit unter den
Schutz der
internationalen Staatengemeinschaft stellen zu lassen.
Die Generalversammlung der UNESCO beschloss 1972 die Welterbe-Konvention mit dem Ziel, weltweit Landschaften von hervorragender Schönheit und Vielfalt sowie die Zeugnisse vergangener und die Schätze bestehender Kulturen vor dem Verfall oder der Zerstörung zu schützen und als Welterbe der Menschheit für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Konvention trat 1975 in Kraft. Über 175 Staaten haben bisher die Welterbe-Konvention unterzeichnet, womit es das bedeutendste Übereinkommen ist, das jemals von der Völkergemeinschaft zur Erhaltung und zum Schutz ihres natürlichen und kulturellen Erbes beschlossen wurde.
Tritt ein Staat der Welterbe-Konvention bei, kann er besondere Natur- und Kulturgüter innerhalb seiner Landesgrenzen für die Aufnahme in die Welterbe-Liste vorschlagen. Diese Natur- und Kulturdenkmäler müssen von "außergewöhnlichem universellem" Wert sein. Die Welterbe-Liste umfasst derzeit über 780 Denkmäler in etwas mehr als 130 Ländern. Zu ihnen gehören u.a. die weltberühmten Nationalparke Yellowstone, Everglades (USA) und Serengeti (Tansania) sowie die Viktoria-Fälle (Sambia, Simbabwe), das Grabmal Taj Mahal (Indien), die Pyramiden von Giseh (Ägypten), die historischen Zentren von Rom, Florenz (Italien), Salzburg, Graz, Wien (Österreich) und St. Petersburg (Russland) sowie die Lagunenstadt Venedig (Italien).
Alle in der Welterbe-Liste geführten Natur-
und Kulturdenkmäler sind von derart außergewöhnlicher Bedeutung, dass
sie
zum Erbe der gesamten Völkergemeinschaft gehören. Sie genießen
weltweites
Ansehen und den Schutz der internationalen Staatengemeinschaft. Dieser
kann
soweit gehen, dass länderübergreifende Rettungsmaßnahmen für gefährdete
Welterbestätten durchgeführt werden. Die diesbezüglichen
wirtschaftlichen,
technischen und wissenschaftlichen Hilfen sowie Darlehen werden,
soweit
nationale Maßnahmen nicht ausreichen, aus dem Welterbe-Fonds finanziert.
Im Gegenzug dazu verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, die in seinem
Hoheitsgebiet befindlichen Welterbestätten zu schützen und zu erhalten,
anderen Staaten auf deren Ersuchen beim Schutz und bei der Erhaltung
ihrer
Welterbestätten Hilfe zu leisten und alle Maßnahmen zu unterlassen, die
das
Kultur- und Naturerbe anderer Vertragsstaaten schädigen könnten.
ALLIANCE FOR NATURE konnte wesentlich dazu beitragen, dass die Republik Österreich 1993 der Welterbe-Konvention beigetreten ist. Infolgedessen sind mittlerweile acht österreichische Kulturdenkmäler bzw. Kulturlandschaften zu Welterbestätten erklärt worden: Schloss und Park von Schönbrunn, Altstadt von Salzburg, Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut, Semmeringbahn mit umgebender Landschaft , Altstadt von Graz, Kulturlandschaft Wachau, historisches Zentrum von Wien und Kulturlandschaft Neusiedler See.
Auf österreichischem Gebiet ist die Donau bereits zu 80 Prozent aufgestaut und denaturiert. Nur mehr im Bereich der Wachau und östlich von Wien besitzt der ehemals kraftstrotzende Strom seine freien Fließstrecken. Damit die Donau zumindest in diesen beiden Bereichen in ihrem natürlichen Flussbett fließen darf, setzt sich ALLIANCE FOR NATURE für deren Erklärung zum Welterbe ein; für die Wachau konnte ALLIANCE FOR NATURE dieses eherne Ziel bereits erreichen; nun möchte sie auch für die Donau-March-Thaya-Auen diesen besonderen Schutzstatus erwirken.
ALLIANCE FOR NATURE hat dem Land Niederösterreich
die Nominierung der Donau-March-Thaya-Auen als Welterbestätte bereits
vorgeschlagen. NÖ Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll fördert seither die
Initiative "Welterbe Donau-March-Thaya-Auen", die auch von
zahlreichen Bürgerinitiativen der betroffenen Region sowie mehreren
Natur- und
Umweltschutzorganisationen unterstützt wird.
Nach dem formellen Vorschlag bedarf es nun der politischen
Umsetzung, die
Donau-March-Thaya-Auen als Welterbe zu nominieren. Für die offizielle
Nominierung ist eine umfangreiche Dokumentation über das geplante
Welterbe-Gebiet zu erstellen und dem Welterbe-Zentrum in Paris zu
überreichen.
Danach erfolgt eine mindestens eineinhalbjährige Prüfung durch die
UNESCO und
internationale Organisationen (IUCN, ICOMOS). Nach dieser fachkundigen
Beurteilung und einer entsprechenden Empfehlung fasst das
UNESCO-Welterbe-Komitee den Beschluss, ob die Donau-March-Thaya-Auen
zur
Welterbestätte erklärt und damit in die Welterbe-Liste aufgenommen
werden.
Die Chancen einer Aufnahme der
Donau-March-Thaya-Auen in die Liste der Welterbestätten sind nach
Einschätzung
der ALLIANCE FOR NATURE recht günstig, da einerseits der Nationalpark
Donau-Auen bereits die internationale Anerkennung der IUCN genießt und
andererseits das UNESCO-Welterbe-Komitee ohnedies danach trachtet, das
weltweit
bestehende eklatante Ungleichgewicht zwischen dem Natur- und dem
Kulturerbe
zugunsten des Naturerbes zu verbessern.
Schließlich besteht bereits seit Jahrzehnten die Idee, die für Europa
außergewöhnlichen
Donau-March-Thaya-Auen als geschlossenes Schutzgebiet von
internationaler
Bedeutung einzurichten. Außerdem könnte diese Region gemeinsam mit
Tschechien
und der Slowakei als grenzüberschreitende Welterbestätte geschaffen
werden,
was durchaus auch im Sinne der Welterbe-Konvention wäre.
"20 Jahre Hainburg - Courage lohnt sich...!" http://www.hainburg20.at

Wer die Initiative "Welterbe Donau-March-Thaya-Auen" unterstützen möchte, kann sich direkt an das AFN-Sekretariat wenden:
ALLIANCE FOR NATURE
A-1160 Wien, Thaliastraße 7
Tel.: 0676 / 419 49 19
Tel./ Fax: (+43 1) 893 92 98
office@AllianceForNature.at
www.AllianceForNature.at
Spendenkonto:
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien
BLZ 32000
Kontonummer 483 222
IBAN AT98 3200 0000 0048 3222
BIC RLNWATWW
Download: Formblatt
für Unterstützungserklärungen
(PDF, 23 KB)